Das Wort  WHISKEY (erstmals 1736 erwähnt), leitet sich von 
uisge beatha - schottisch-gälisch (gesprochen: [ɯʃkʲe 'bɛha], auch uschkeba
uisce beatha - irischen (gesprochen: ischke baha oder ischke ba)
ab, und bedeutet
Wasser des Lebens
(uisge/ uisce „Wasser“, beatha „Leben“).

WHISKEY muss

  • durch Destillieren von Getreidemalzmaische gewonnen sein,
  • zu einem Alkoholgehalt von weniger als 94,8 Volumenprozent destilliert werden,
  • mindestens drei Jahre in Holzfässern mit einem Fassungsvermögen von 700 Litern oder weniger reifen,
  • einen Mindestalkoholgehalt von 40 Volumenprozent aufweisen.

Erzeugnisse, die den angeführten Minimalanforderungen nicht entsprechen, dürfen innerhalb der EU nicht als Whisky verkauft werden.