Das Wort WHISKEY (erstmals 1736 erwähnt), leitet sich von
uisge beatha - schottisch-gälisch (gesprochen: [ɯʃkʲe 'bɛha], auch uschkeba)
uisce beatha - irischen (gesprochen: ischke baha oder ischke ba)
ab, und bedeutet
„Wasser des Lebens“
(uisge/ uisce „Wasser“, beatha „Leben“).
WHISKEY muss
- durch Destillieren von Getreidemalzmaische gewonnen sein,
- zu einem Alkoholgehalt von weniger als 94,8 Volumenprozent destilliert werden,
- mindestens drei Jahre in Holzfässern mit einem Fassungsvermögen von 700 Litern oder weniger reifen,
- einen Mindestalkoholgehalt von 40 Volumenprozent aufweisen.
Erzeugnisse, die den angeführten Minimalanforderungen nicht entsprechen, dürfen innerhalb der EU nicht als Whisky verkauft werden.